Frank Lienhard - Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Certified Valuation Analyst (EACVA)

Autor

Frank Lienhard

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Certified Valuation Analyst (EACVA)

Frank Lienhard, 09.09.2024

Die Vorsorge ist für Unternehmer und Gesellschafter unverzichtbar

Im privaten Bereich ist das Thema Vorsorgevollmacht bereits gut bekannt: Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie festlegen, wer in Ihrem Namen handeln darf, falls Sie aufgrund von Krankheit oder Unfall selbst nicht mehr in der Lage dazu sind. Doch dieses Thema ist nicht nur für Privatpersonen relevant – gerade für Unternehmer und Gesellschafter von Unternehmen mit Fremdgeschäftsführung ist eine Vorsorge von entscheidender Bedeutung. In der heutigen dynamischen Geschäftswelt ist es von entscheidender Bedeutung, nicht nur für den Fall des Versterbens vorzusorgen, sondern auch für den Fall, dass Sie aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr handlungsfähig sind.

Vorsorgevollmacht oder Generalvollmacht

Doch was sind die möglichen Handlungsalternativen – Vorsorgevollmacht oder Generalvollmacht? Der Unterschied zwischen einer Vorsorgevollmacht und einer Generalvollmacht liegt hauptsächlich im Zweck und Anwendungsbereich der jeweiligen Vollmacht. Beide Vollmachten ermöglichen es einer Person, in ihrem Namen durch eine andere Person handeln zu lassen, jedoch unterscheiden sie sich in ihrem Umfang, ihrer Zielsetzung und in den Situationen, in denen sie zum Einsatz kommen.

Die Vorsorgevollmacht tritt erst dann in Kraft, wenn der Vollmachtgeber (die Person, die die Vollmacht erteilt) nicht mehr in der Lage ist, eigenverantwortlich zu handeln, sei es aufgrund von physischer oder psychischer Beeinträchtigung.

Eine Generalvollmacht ist eine umfassendere Form der Vollmacht, die dem Bevollmächtigten generell erlaubt, für den Vollmachtgeber in allen rechtlichen Angelegenheiten zu handeln. Die Generalvollmacht ist somit nicht an bestimmte Situationen geknüpft und tritt sofort mit ihrer Ausstellung in Kraft. Sie kann auf Lebenszeit gelten, wenn sie nicht widerrufen wird.

Demgegenüber darf bei der Vorsorgevollmacht der Bevollmächtigte erst dann handeln, wenn der Vollmachtgeber (die Person, die die Vollmacht erteilt) nicht mehr in der Lage ist, eigenverantwortlich zu handeln, sei es aufgrund von physischer oder psychischer Beeinträchtigung.

Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht es dem Vollmachtgeber, sich von seinen persönlichen Wünschen und Bedürfnissen leiten zu lassen. Der Vollmachtgeber kann zusätzliche Anweisungen geben, wie seine Angelegenheiten geregelt werden sollen, und mehrere Personen benennen, die im Bedarfsfall im Interesse des Vollmachtgebers handeln.

Warum ist eine Vollmacht für Unternehmer und Gesellschafter so wichtig?

Für das familiengeführte Unternehmen trifft der Unternehmer die Entscheidungen. Im Falle der Fremdgeschäftsführung sind bestimmte unternehmerische Entscheidungen zur Unternehmensführung regelmäßig von einem Gesellschafterbeschluss der Gesellschafter abhängig, die üblicherweise in einem „Katalog zustimmungspflichtiger Geschäfte“ zusammengefasst sind.

Sicherung der Unternehmensführung

Wenn ein Unternehmer oder Gesellschafter plötzlich nicht mehr in der Lage ist, seine Aufgaben zu erfüllen, kann dies gravierende Auswirkungen auf das Unternehmen haben. Eine Vorsorgevollmacht oder Generalvollmacht stellt sicher, dass eine vertrauenswürdige Person die Geschäfte nahtlos weiterführen kann. Dies verhindert, dass ein fremder Dritter, wie ein Berufsbetreuer, der das Unternehmen nicht kennt, die Führung übernimmt.

Vermeidung von Verzögerungen

Ohne eine Vollmacht kann es zu erheblichen Verzögerungen kommen, bis ein Betreuer gerichtlich bestellt ist. In dieser Zeit können wichtige Entscheidungen nicht getroffen werden, was dem Unternehmen erheblichen Schaden zufügen kann. Mit einer entsprechenden Vollmacht bleibt das Unternehmen handlungsfähig und kann schnell auf Veränderungen reagieren.

Flexibilität und Kontrolle

Unternehmer können in der Vorsorgevollmacht genau festlegen, wer welche Aufgaben übernehmen soll. Es ist auch möglich, verschiedene Personen für unterschiedliche Bereiche zu bevollmächtigen, um eine optimale Kontrolle und Effizienz zu gewährleisten. Dies bietet eine maßgeschneiderte Lösung, die den individuellen Bedürfnissen des Unternehmens gerecht wird.

Missbrauch vorbeugen und Vertrauen sicherstellen

Da die Vorsorgevollmacht wie auch die Generalvollmacht im Außenverhältnis weitreichende Befugnisse verleiht, ist es unerlässlich, dass der Vollmachtgeber volles Vertrauen in den Bevollmächtigten hat. Daher sollte jeder gründlich überlegen, wem diese Verantwortung übertragen wird und im Vorfeld klären, ob die gewünschte Person bereit ist, diese Aufgabe zu übernehmen.

Patientenverfügung und die Befugnisse von Ehepartnern, die oft missverstanden werden

In der öffentlichen Wahrnehmung wird häufig angenommen, dass Ehepartner automatisch das Recht haben, im Krankheitsfall für ihren Partner zu entscheiden. Allerdings ist das nicht der Fall. Ehepartner und eingetragene Lebenspartner haben nur in Notfallsituationen, in denen der Partner keine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung erteilt hat, für einen begrenzten Zeitraum eine eingeschränkte Vertretungsbefugnis. Diese Befugnis gilt nur für notwendige medizinische Behandlungen und gesundheitliche Angelegenheiten, in denen sofortiges Handeln erforderlich ist. Diese Regelung ersetzt nicht die umfassende Vorsorge, die durch eine Vollmacht oder Patientenverfügung getroffen werden kann.

Fazit

Eine Vorsorgevollmacht ist nicht nur im privaten Bereich, sondern auch für Unternehmer und Gesellschafter von Unternehmen mit Fremdgeschäftsführung von entscheidender Bedeutung. Sie sichert die Handlungsfähigkeit des Unternehmens, vermeidet Verzögerungen und schützt vor unerwünschten Eingriffen. Unternehmer sollten daher frühzeitig eine Vorsorgevollmacht erteilen und diese regelmäßig überprüfen, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen Bedürfnissen und Umständen entspricht.

Denken Sie daran: Vorsorge ist besser als Nachsorge. Sichern Sie Ihr Unternehmen und Ihre Zukunft durch eine gut durchdachte Vollmacht.

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