Restschuldbefreiung
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Die Restschuldbefreiung kann nur dann erteilt werden, wenn es vorher zu einem Insolvenzverfahren gekommen ist, das eröffnet und nicht wieder mangels Masse eingestellt worden ist
Masseverbindlichkeiten
Masseverbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten, die der Insolvenzverwalter nach Verfahrenseröffnung begründet hat.
Masseunzulänglichkeit
Masseunzulänglichkeit liegt vor, wenn zwar die Kosten des Insolvenzverfahrens gedeckt sind, die Insolvenzmasse aber nicht ausreicht, die fälligen sonstigen Masseverbindlichkeiten zu erfüllen (s. § 208 Abs. ! Satz 1 InsO).
Insolvenzverbindlichkeiten
Insolvenzverbindlichkeiten sind solche Verbindlichkeiten, die zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens schon bestanden haben. Das sind die Forderungen derjenigen Gläubiger, die zur Zeit der Eröffnung einen
Insolvenzplan
In einem Insolvenzplan können die Befriedigung der absonderungsberechtigten…
Insolvenzantragspflicht / Insolvenzverfahrensverschleppung
Nach § 15 a InsO haben die Mitglieder des Vertretungsorgans…