Restschuldbefreiung
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Die Restschuldbefreiung kann nur dann erteilt werden, wenn es vorher zu einem Insolvenzverfahren gekommen ist, das eröffnet und nicht wieder mangels Masse eingestellt worden ist
Masseverbindlichkeiten
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Masseverbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten, die der Insolvenzverwalter nach Verfahrenseröffnung begründet hat.
Masseunzulänglichkeit
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Masseunzulänglichkeit liegt vor, wenn zwar die Kosten des Insolvenzverfahrens gedeckt sind, die Insolvenzmasse aber nicht ausreicht, die fälligen sonstigen Masseverbindlichkeiten zu erfüllen (s. § 208 Abs. ! Satz 1 InsO).
Insolvenzverbindlichkeiten
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Insolvenzverbindlichkeiten sind solche Verbindlichkeiten, die zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens schon bestanden haben. Das sind die Forderungen derjenigen Gläubiger, die zur Zeit der Eröffnung einen
Insolvenzplan
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In einem Insolvenzplan können die Befriedigung der absonderungsberechtigten…
Insolvenzmasse
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Rechtsfolge des Eröffnungsbeschlusses ist die Beschlagnahme…
Insolvenzeröffnung
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Voraussetzung für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist,…
Insolvenzantragspflicht / Insolvenzverfahrensverschleppung
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Nach § 15 a InsO haben die Mitglieder des Vertretungsorgans…
Insolvenzantrag
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Das Insolvenzverfahren wird nur auf Antrag eröffnet (s. § 13…
Insolvenzanfechtung
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Ziel der Insolvenzanfechtung ist es, solche Rechtshandlungen…

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