Verfahrenskostenstundung

/
Eine Stundung der Verfahrenskosten kommt nach § 4 InsO nur für natürliche Personen in Betracht. Voraussetzung ist zum einen, dass die Person einen Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt hat.

Verbraucherinsolvenz

/
Sie kommt nur für natürliche Personen in Betracht, die nicht selbstständig tätig sind oder zwar selbstständig tätig sind, deren Vermögensverhältnisse aber überschaubar sind und keine Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnis bestehen.

Überschuldung

/
Einer der 3 Eröffnungsgründe. Aber nur dann, wenn Schuldner eine juristische Person (z. B. GmbH, AG, Genossenschaft, Verein) oder eine Personenhandelsgesellschaft ist, bei der keine natürliche Person voll haftet, §§ 130a, 177a HGB. Überschuldung liegt vor

Schwacher/starker vorläufiger Insolvenzverwalter

/
Wenn der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zulässig ist, muss das Gericht alle Maßnahmen treffen, die erforderlich erscheinen, um bis zur Entscheidung über den Antrag eine für die Gläubiger nachteilige Veränderung der Vermögenslage..

Sanierungsgutachten

/
Das Sanierungsgutachten baut in der Praxis in vielen Fällen auf einer Fortbestehensprognose auf. Ziel des Sanierungsgutachtens ist die Erlangung einer nachhaltigen branchenüblichen Renditefähigkeit.

Restschuldbefreiung

/
Die Restschuldbefreiung kann nur dann erteilt werden, wenn es vorher zu einem Insolvenzverfahren gekommen ist, das eröffnet und nicht wieder mangels Masse eingestellt worden ist

Masseverbindlichkeiten

/
Masseverbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten, die der Insolvenzverwalter nach Verfahrenseröffnung begründet hat.

Masseunzulänglichkeit

/
Masseunzulänglichkeit liegt vor, wenn zwar die Kosten des Insolvenzverfahrens gedeckt sind, die Insolvenzmasse aber nicht ausreicht, die fälligen sonstigen Masseverbindlichkeiten zu erfüllen (s. § 208 Abs. ! Satz 1 InsO).

Insolvenzverbindlichkeiten

/
Insolvenzverbindlichkeiten sind solche Verbindlichkeiten, die zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens schon bestanden haben. Das sind die Forderungen derjenigen Gläubiger, die zur Zeit der Eröffnung einen

Insolvenzplan

/
In einem Insolvenzplan können die Befriedigung der absonderungsberechtigten…

So werden wir gesehen:

google-rating 5 Stars



DIE SCHRITTMACHER

Rechtsanwälte & Steuerberater
Rammersweierstraße 120
77654 Offenburg

Tel.: +49 781 932470
Fax: +49 781 9324739

info at schrittmacher.de


FPSIGN

Kontakt

DIE SCHRITTMACHER
Rechtsanwälte & Steuerberater
Rammersweierstraße 120
77654 Offenburg

Tel.: +49 781 932470
Fax: +49 781 9324739

[/av_section]